Erlass einer Baumschutzverordnung für Puchheim (05.10.2020)

Die Stadt Puchheim erlässt eine Baumschutzverordnung für die Stadt Puchheim

(ein ausgearbeiteter Entwurf einer Verordnung wurde mit dem Antrag mitgeliefert und kann bei den Grünen angefordert werden)

Begründung:Gerade in jüngster Zeit wurden viele Baumfällungen seitens von Privatpersonen bzw. Bauträgern (z.B. Sandbergstraße) als auch durch die Stadt Puchheim (z.B. Adenauerstraße) vorgenommen. Auch stehen aktuell - gerade vom Stadtrat entschieden - Baumfällungen im großen Stil am Alois-Harbeck-Platz bevor. Die neue Stadtmitte wird von Baumfällungen auch betroffen sein. Ebenfalls gibt es Mißachtungen bei der Einhaltung von vorgegebenen Bebauungsplänen. Beispiele dafür gibt es z.B. in den Bgm.-Straßen. Hier ist bei Neubauten die Bepflanzung von einem Baum pro 250 m2 gefordert. In einigen Fällen existiert überhaupt kein Baum! Vermutlich ist das in anderen Bereichen von Pucheim ebenfalls der Fall.

Schon im Planungs- und Umweltausschuss am 07. Mai 2013 wurde das Erfordernis einer Baumschutzverordnung diskutiert. Vertreter verschiedener Parteien kamen damals zu folgenden Aussagen: "Falls sich die Fälle in Zukunft häufen würden, könne man immer noch anders entscheiden" oder "Dies schließe aber nicht aus, künftig bei veränderter Sachlage nochmals darüber zu beraten".

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, dass Worten Taten folgen un ddie Stadt Puchheim eine Baumschutzverordnung erlässt.