Haushalt 2023 - Einzelanträge (01.08.2022)

1) Beleuchtung Skaterbahn 50.000 €
Wir greifen hier den Antrag des Jugendbeirats aus dem Jahr 2021 auf, der bei den Haushaltsberatungen 2021 zurückgestellt worden ist. Es sollte im Laufe des Jahres „eine andere Lösung für die Beleuchtung geprüft und diskutiert werden“.
Die vergleichsweise hohen Kosten haben den FWA im Jahr 2021 auch davon abgehalten, dem Antrag des Jugendbeirats zuzustimmen. Dabei hatte man auch im Auge, dass die Errichtung eines Jugend-Treffpunkts im Stadtgebiet ebenfalls geplant war. Dies hat sich leider als nicht durchführbar erwiesen, so dass dafür keine Finanzmittel mehr vorgesehen werden müssen.
Nachdem die Skaterbahn von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt wird, sollte jetzt durch eine Beleuchtung die Nutzungsmöglichkeit ausgeweitet werden.

(Ergebnis: Der Antrag wird nochmals zurückgestellt, die Verwaltung prüft eine kostengünstige Lösung)

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Haushalt 2023 - Geschäftsstraßenmanagement (01.08.2022)

Als Wirtschaftsreferent und Beteiligter des VU Lochhauser Straße stelle ich den Antrag für das Jahr 2023 (und folgende) einen Finanzmittelbetrag in Höhe von € 90.000,-- für das Geschäftsstraßenmanagement gemäß dem Vorschlag im Maßnahmenkatalog VU Puchheim (unter E.4 vom 07.06.2022) bereitzustellen.

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Versuchsprojekt "Freiwillig Tempo 30" in der Allinger, Lager- und Lochhauser Straße (10.04.2022)

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Behandlung im nächst möglichen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt: „Versuchsprojekt freiwillig Tempo 30 in der Oberen Lager,-Lager, Lochhauser, Adenauer- und Allingerstr“ in der Stadt Puchheim“.

Begründung:

Als erste Kommune im Landkreis hat sich Puchheim der Städteinitiative für innerörtliches Tempo 30 angeschlossen. Der Stadtrat beschloss bei der Stadtratssitzung vom 23.11.2021 einstimmig einen Beitritt, der allerdings nichts mit einer Mitgliedschaft zu tun hat, sondern nur Unterstützung signalisieren soll. Ziel ist, 30 statt bisher 50 Stundenkilometer zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb des bebauten Bereichs zu machen.

Die Initiative für „lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ wird inzwischen auch vom Deutschen Städtetag begrüßt. Er fordert den Bund ebenso auf, die gesetzlichen Möglichkeiten für die Kommunen zu schaffen. Die Straßen könnten sicherer und leiser werden, die Luft besser, der Verkehr fließender. Vorab sollten aber in einigen Modellversuchen die praktischen Auswirkungen – zum Beispiel für den Busverkehr – erprobt werden.

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Bedarfsgerechter Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur (18.01.2022)

Die Stadt Puchheim verfolgt aktiv und dauerhaft das Ziel, die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet bedarfsgerecht auszubauen. Dafür werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • In Kooperation mit der KommEnergie werden – solange Bedarfslücken bestehen - mindestens 2 öffentliche Ladesäulen pro Jahr aufgebaut. Als erste Standorte wird der Bereich der Laurenzer Schule in Puchheim-Ort, der Parkplatz der Schule Süd, der Parkplatz der Schule am Gerner Platz, ein Standort im Einkaufsbereich der Lochhauser Straße und ein Standort im Bereich des Gymnasiums/neue Sporthalle vorgeschlagen
  • Erstellung eines Plans für künftige Standorte von öffentlichen Ladestationen.
  • Bürgerbeteiligung durch Abfrage des Bedarfs an öffentlichen Lademöglichkeiten im Stadtgebiet
  • Dauerhafte aktive Information der Bürgerschaft (Internetauftritt, Informationsblatt, Thema bei Bürgerversammlung etc.) über die Lade-Infrastruktur
  • Austausch mit Gewerbe und Handel über den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit Abstimmung der Bedarfsplanung und dem Ziel auch weitere (teil)-öffentliche Ladestationen zu realisieren (z.B. bei Supermärkten)
  • E-Ladeinfrastruktur wird bei Neubauprojekten, aber auch z.B. bei Straßensanierungsprojekten immer berücksichtigt (Beispiel: Planungen Alois-Harbeck-Platz)
  • Künftige Car-Sharing-Projekte sollen auf E-Mobilität ausgerichtet werden
  • Die Verwaltung prüft, ob nach dem Vorbild der Stadt Olching der Erlass einer Richtlinie für die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung von öffentlichen und nicht-öffentlichen E-Ladesäulen erforderlich ist.

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