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Begründung:
Die Vorzüge einer LED-Straßenbeleuchtung wurden unter anderem bereits im Zusammenhang mit der Beleuchtung Wohnpark Roggenstein und zuletzt der Augsburger Straße eingehend diskutiert. Zur Meidung von Wiederholungen seien an dieser Stelle lediglich exemplarisch der geringe Stromverbrauch, die Möglichkeit der Nachtabsenkung, die Wartungsfreundlichkeit, die bessere Farbwiedergabe und das geringere Streulicht genannt.
Den beiden letztgenannten Aspekten kommt neben den rein wirtschaftlichen Gründen hier besondere Bedeutung zu, nachdem in den Puchheimer Wohngegenden sehr häufig noch die alten Langfeldleuchten und Kugelleuchten existieren, die überwiegend unangenehmes Streulicht verursachen.
Es ist anerkennenswert, dass die Verwaltung bei aktuellen Ausbaumaßnahmen bzw. Sanierungen bereits konsequent auf LED-Straßenbeleuchtung (oder Natriumdampflampen) umstellt. Hierzu sind auch Mittel in den Haushalt eingestellt. Allerdings ist die sukzessive Umstellung auch jener Straßenzüge, in denen keine Ausbauten bzw. Sanierungen anstehen, unseres Erachtens erforderlich.
Die Umstellung sollte über die nächsten Jahre in kleinen Schritten stattfinden - bei den ältesten in Puchheim vorhandenen Lampen sollte begonnnen werden. Die Kosten für LED-Leuchten und damit auch die Amortisationszeiten werden weiter sinken, je mehr Kommunen auf LED-Straßenbeleuchtung umstellen. Ein Austausch soll zunächst auf solche Lampen beschränkt sein, bei denen der vorhandene Lampenmast weiter genutzt werden kann; bei deutlich nierigen Kosten für LED-Leuchten ist später auch der sukzessive Austausch aller alten Straßenleuchten vorteilhaft.
Wenn - wie bisher - zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbilds in der Stadt möglichst einheitliche Lampenkopfvarianten Verwendung finden sollen, wird angeregt, hierzu im Planungs- und Umweltausschuss ca. drei verschiedene Typen auszuwählen, die dann konsequent verwendet werden. Dabei sollten möglichst solche Lampentypen gewählt werden, die bei gleicher Form mit variabler Abstrahlcharakteristik ausgestattet werden können. Somit wird eine bestmögliche Wege- und Platzausleuchtung bei gleichzeitig geringem Streulicht gewährleistet
Gez. Dr. Manfred Sengl/Thomas Hofschuster
(behandelt im Finanzausschuss im Januar 2012; Beschluss: 30.000 € werden im Haushalt 2012 für Straßenbeleuchtung zur Verfügung gestellt; die Verwaltung erarbeitet ein Konzept für die Umstellung)
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