Tempo 40 auf der gesamten Länge der Oberen Lagerstraße und der Lagerstraße

Auf der gesamten Strecke der Oberen Lagerstraße und der Lagerstraße wird die Geschwindigkeit auf 40 km/h festgesetzt, soweit nicht bereits Tempo 30 angeordnet ist

Begründung:

In der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2009 wurde Tempo 40 auf der Lagerstraße mit großer Mehrheit beschlossen. Allerdings hat das LRA Fürstenfeldbruck mit Schreiben vom 07.04.2009 als Ergebnis der  fachaufsichtlichen Prüfung mitgeteilt, dass Tempo 40 auf der gesamten Länge der Oberen Lagerstraße und der Lagerstraße unzulässig sei, so dass der Gemeinderatsbeschluss nicht umgesetzt werden konnte.

§ 45 Abs. 9 StVO legt fest, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Dies ist bisher akzeptiert für das Umfeld der Schule am Gerner Platz (Tempo 30), für die Obere Lagerstraße zwischen Kreisel und Birkenstraße wegen vieler radfahrender Schüler (Tempo 40) und zwischen Kreuzung Lager-/Gröbenzellerstraße und Ortsende Richtung Lena-Christ-Straße wegen besonderer Belastung der Anwohner (Tempo 40).

Seit 2009 hat sich die Situation an der Lagerstraße allerdings deutlich geändert und wird sich noch weiter ändern:

-          mehr Verkehr durch den Wohnpark Roggenstein sowie die gerade entstehende Bebauung des Filmstudiogeländes mit insgesamt knapp 1000 neuen Anwohnern (zusätzlicher Ziel- und Quellverkehr sowohl Richtung Bahnhof als auch Richtung Gröbenzell)

-          Eröffnung des großen neuen Kindergartens/Kinderkrippe im Wohnpark Roggenstein, der aufgrund seiner Größe sowohl vom Bahnhof als auch aus Richtung Gröbenzell auch von vielen Eltern mit Fahrradanhängern angefahren wird

-          Höhere Schülerzahlen an den Schulen am Gerner Platz und damit mehr Fahrradverkehr sowohl aus Richtung Bahnhof und aus Richtung Gröbenzell enthalng der Lagerstraße

-          Auflösung der Mittelschule in Gröbenzell, was zu mehr Schülerverkehr zur Mittelschule in Puchheim am Gerner Platz führt

-          Eröffnung der neuen Kinderkrippe neben dem Gymnasium Puchheim, was ebenfalls zu mehr Verkehr auch mit Fahrradanhängern aus dem Bereich Puchheim-Nord und damit auch z.T. auf der Lagerstraße führt.

Aus der Summe all dieser Verkehre ist von einer besonderen Situation entlang der gesamten Oberen Lagerstraße und Lagerstraße zu sprechen, die für die vielen nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu anderen Straßen in Puchheim eine besondere Gefahrenlage darstellen. Durch die großen Veränderungen seit 2009 ist eine erneute Beurteilung der Situation erforderlich.

 

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 17.12.2013 behandelt. Nach kontroverser Diskussion (Verwaltung, Bürgermeister und CSU sprachen sich klar gegen die Temporeduzierung aus) wurde beschlossen:

- Im Teilstück der Oberen Lagerstraße vom Bahnhof bis zum Wohnpark Roggenstein wird die Geschwindigkeit auf 40 km/h festgesetzt (einstimmig)

- für die übrigen Abschnitte wird der Antrag zurückgestellt, bis die neuesten Daten der geplanten Verkehrsuntersuchung (ebenfalls bei der Stadtratssitzung am 17.12. beschlossen) vorliegen

Anträge für den Haushaltsplan 2014 (11.08.2013)

1)      30.000 € für neue Fahrradständer 2014 / 50.000 € für das Jahr 2015

Dringender Bedarf an zusätzlichen und benutzerfreundlichen Fahrradständern besteht bekanntermaßen insbesondere am S-Bahnhof Nordseite, aber bezüglich der Qualität auch auf der Südseite. 2013 werden nach dem positiven Beschluss der PUAS vom 09.07.13 ca. 30 neue Bodenparker westlich der Unterführung neu geschaffen.

Die Mittel im Jahr 2014 sollen vorrangig für die Beschaffung moderner Fahrradständer für den Bereich S-Bahn-Süd und ggf. an anderen Stellen im Stadtgebiet verwendet werden, wo derzeit viel zu enge und teilweise kaputte Fahrradständer vorhanden sind. Da vermutlich erst Ende 2013 Detailplanungen der DB zum nördlichen Außenbahnsteig und zum künftigen 4-gleisigen Ausbau vorliegen werden, kann die weitere Planung von mehr und besseren Fahrradständern auf der Südseite des Bahnhofs erst 2014 angegangen werden. Die Mittel 2015 sollen zur Umsetzung dieser 2014 geplanten Maßnahmen dienen.

Die Maßnahme dient der Förderung des Radverkehrs in Puchheim und unterstützt die klimapolitischen Ziele der Stadt Puchheim.

2)      20.000 € für Investitionen in Radwege für 2014

Der PUAS hat in seiner Sitzung über die Verbesserung der Radwegsituation an folgenden Punkten beraten:

-         südlich der Bahnlinie zwischen Gröbenbach und Speckbach

-         möglicherweise Bau einer Brücke über den Gröbenbach, um den Fuß/Radweg westlich des Gröbenbachs Richtung Gröbenzell mit dem vorhandenen Wirtschaftsweg östlich des Gröbenbachs Richtung Gröbenzell zu verbinden

Noch im Jahr 2013 soll die Realisierung dieser Vorschläge mit den jeweiligen Beteiligten geprüft werden. Für die Realisierung sind entsprechende Mittel vorzusehen.

Die Maßnahme dient der Förderung des Radverkehrs in Puchheim und unterstützt die klimapolitischen Ziele der Stadt Puchheim.

3)      Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers (Teilzeit, 25 Stunden) für einen Zeitraum drei Jahren ab 05/2014 (2014: € 30.000, 2015: € 45.000, 2016: 45.000, 2017: 15.000;  Beträge abgeschätzt mit E13/Stufe 4-5 incl. 33% Personalnebenkosten)

Im Jahr 2013 wurde ein landkreisweites Klimaschutzkonzept fertiggestellt und verabschiedet. Dieses Konzept enthält auch Datensammlungen, Potentialanalysen etc. für jede einzelne Landkreiskommune. Die vorgelegte Datenbasis für die Stadt Puchheim wurde im Stadtrat als etwas dürftig beurteilt, die Qualität und Aktualität der Daten müsste dringend nachgeführt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass sowohl die Verwaltung, der Stadtrat als auch der Umweltbeirat/Umweltreferent zeitlich nicht in der Lage sind, aus dem landkreisweiten Konzept ein Klimaschutzkonzept für Puchheim zu erarbeiten. Gleichzeitig fehlen die Kapazitäten, konkrete Klimaschutzmaßnahmen für Puchheim vorzubereiten und durchzuführen (Beispiel: Aktion Heizungspumpentausch etc.)

Aus diesem Grund ist es erforderlich, diese Arbeiten von einem Klimaschutzmanager, der für einen Zeitraum von 3 Jahren tätig ist, durchführen zu lassen. Dabei soll auch die ganzheitliche Einbindung der Klimaschutzziele in alle relevanten Tätigkeiten der Verwaltung (Planung, Bau, Förderung, Kommunikation, Schulung) erfolgen. Weitere Aufgaben wären die Mobilisierung der Bürger für Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Erarbeitung eines Aktionsplanes Elektromobilität; Organisation von Bürgerbeteiligung bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauchsregelung usw.), aber auch eine Abstimmung von kommunalen Maßnahmen mit Maßnahmen der KommEnergie (z.B. im Bereich Energieberatung).

Der Bund betreibt ein Förderprogramm u.a. für Stellen von Klimaschutzmanagern – siehe unter: 

http://kommunen.klimaschutz.de/foerderung/kommunalrichtlinie/klimaschutzkonzepte.html

„Projektträger Jülich

Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement - Gefördert wird die Schaffung einer Stelle für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder von den Teilkonzepten „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“, „Klimafreundliche Mobilität“ und „Industrie- und Gewerbeparks“. In begründeten Einzelfällen sind Klimaschutzmanager auch für andere Teilkonzepte förderfähig. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben.“ Diese Förderung soll beantragt werden, um die Kosten für die Klimaschutzmanagementstelle für die Stadt Puchheim zu reduzieren.

Die Verwaltung wird gebeten, bereits bis zum 30. September 2013 (Antragsfrist für das Auswahlverfahren 2013) eine Projektskizze für die Erstbewertung einzureichen. Eine Förderung wäre damit gegen Ende 2014 zu erreichen. Aufgrund des weiten Zeithorizonts dieser Förderung soll die Stelle für das Klimaschutzmanangement aber bereits im ersten Halbjahr 2014 installiert werden. Der Bund bietet zudem eine Förderung ausgewählter Klimaschutzmaßnahme zur Umsetzung des Konzeptes mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 80% an. Mit Hilfe eines kompetenten Klimaschutzmanagers könnten derartige Förderpotentiale für die Stadt Puchheim gehoben werden.

4)      100.000 €-Programm für die Puchheimer Kindergärten (Bericht)

Der Finanzausschuss ist über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2012 und 2013 zu informieren.

Die Anträge wurden in der Finanzausschusssitzung am 07.11.2013 behandelt. Ergebnis: Antrag 1 und 3 einstimmig verabschiedet; Antrag 2 zurückgezogen, da bereits Mittel im Haushaltsentwurf eingesetzt waren; Antrag 4: Bericht wurde von der Verwaltung vorgelegt und einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.

Fahrradwege zum Böhmerweiher (19.06.2013, gemeinsamer Antrag mit ubp)

Die Stadt Puchheim setzt sich dafür ein, dass vom Erholungsflächenverein in die Planungen für den Ausbau des Böhmerweihers folgende Wege als künftige Radwege einbezogen werden:

- Verbindung südlich der Bahnlinie (Puchheim-Aubing) vom Gröbenbach bis zum Speckbach

- Verbindung entlang des Gröbenbachs östlich von der neu zu errichtenden Brücke bis zur Lena-Christ-Straße   Mehr »

Barrierefreies Puchheim - Machbarkeitsstudie für eine Liftbrücke am S-Bahnhof (06.04.2013)

1. Der Stadtrat vergibt eine Machbarkeitsstudie „Dauerhaft barrierefreier S-Bahnhof Puchheim“ mittels einer Liftbrücke am S-Bahnhof zwischen Puchheim-Nord und Puchheim-Süd sowie zum/vom Mittelbahnsteig.

2. Der Stadtrat beantragt bei MVV und DB, dass bei der Fahrplanauskunft für mobilitätseingeschränkte Reisende die barrierefreien S-Bahnhöfe Gröbenzell und Germering und die behindertengerechten Buslinien 830 und 854 für die Reiseroute von mobilitätseingeschränkten Personen vorgeschlagen werden.

Begründung zu Antrag 1:

Puchheim-Nord und Puchheim-Süd sind durch die Bahnlinie getrennt. Für Fußgänger und Radfahrer besteht zwar eine direkte Verbindung zwischen Lochhauserstraße und Allingerstraße durch die Bahnunterführung. Diese ist für Menschen mit Handicap ohne große Mühe oder Hilfe nicht zu bewältigen.

Für einen behindertengerechten Zugang zum Mittelbahnsteig bzw. zum südlichen Bahnsteig von Norden kommend ist diese Unterführung auch nach einem viergleisigen Ausbau nicht zu gebrauchen (die Rampen zur Lochhauser Straße und zur Allinger Straße können nicht verlängert werden). Ein Bahnsteigzugang von Puchheim-Nord und Puchheim-Süd über Rampen ist aus Platzgründen nur an der Ostseite des Mittelbahnsteiges denkbar. Dieser Zugang wäre allerdings vom Stadtzentrum und auch von den Bushaltestellen nur über unpraktikable weite Umwege zu erreichen. Für ein dauerhaft behindertengerechtes Puchheim mit eben solchem Bahnhof sollte deshalb der Stadtrat eine Machbarkeitsstudie für eine Lösung erstellen lassen die einerseits kurzfristig realisiert werden kann und auch während und nach einem viergleisigen Ausbau der Bahnlinie Pasing – Eichenau ohne übermäßige Umbaukosten genutzt werden kann.

Zu diesem Zweck schlagen wir vor, die Errichtung einer Liftbrücke am S-Bahnhof  nach dem Vorbild vom Hbf Regensburg prüfen zu lassen. Diese kann wahrscheinlich unabhängig vom zukünftigen Ausbau der S4 errichtet werden und bietet den Vorteil dass man von Puchheim-Nord zur S-Bahn nach München mit Rollstuhl, -attor, Kinderwagen oder schwerem Gepäck ohne den weiten Umweg durch die Unterführung bis zur Allingerstraße kommen kann. Außerdem käme man auch vom Mittelbahnsteig nach Puchheim-Süd bzw. Puchheim-Nord unabhängig davon auf welchem Gleis die S-Bahn aus München ankommt.

Bei der Konstruktion und Installation der Liftbrücke ist darauf zu achten dass bei einem Umbau des Bahnhofes eine Versetzung des Liftes zum Mittelbahnsteig und die Anpassung an ein anderes Bahnsteigniveau ohne übermäßigen Aufwand durchgeführt werden kann.

Die Machbarkeitsstudie soll neben der technischen Einschätzung auch eine Kostenschätzung umfassen. Es wird vorgeschlagen, die Machbarkeitsstudie von der VIEREGG-RÖSSLER GmbH durchführen zu lassen.

Begründung zu Antrag 2:

Eine online-Fahrplanauskunft beim MVV für Rollstuhlfahrer ab z.B. Puchheim-Bäumlstr enthält bisher abenteuerliche, zeit- und energieraubende Verbindungen wie schon das eine, unten aufgezeigte Beispiel Puchheim-Bäumlstr  nach Mammendorf beweist 

Beispiel MVV-Fahrplanauskunft im Internet:  Puchheim Bäumlstr  nach Mammendorf mit     „Erweiterung“  „Rollstuhl“ :

Anmerkung1: Außer der eine Stunde längere Fahrzeit ist diese Verbindung noch deutlich anstrengender; das ist leider nicht ersichtlich, weil weder der Hinweis fehlt, dass ein Rollstuhlfahrer Hilfe zur Bewältigung der Rampenunterführung in Puchheim und zum Einsteigen in die S-Bahn eine Klapprampe und den Lokführer benötigt!  Außerdem ist der Fußweg falsch, nämlich zum Zugende angegeben und nicht zum Zugangfang.

Der Antrag 1 (Liftbrücke) wurde in der Stadtratssitzung am 23.04.2013 gegen die Stimmen von Grünen und Barbara Ponn abgelehnt. Der Antrag 2 wurde mehrheitlich angenommen.