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„Kapitel 4.6 neu Photovoltaik
4.6.1 Photovoltaik bei Dachvollbelegung
Um möglichst große PV-Anlagen zu erreichen, werden neue Anlagen nur gefördert, wenn das Dach voll belegt wird. Die Förderhöhe beträgt 150€/Kilowatt peak. Die maximale Förderung beträgt 1.500 €, die Mindestförderung 200 €. Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagern beim Umweltamt spätestens 6 Monate nach Installation der Anlage eingereicht werden: - Kopie der Installationsrechnung der PV-Anlage
4.6.2 Innovationsbonus
Photovoltaikanlagen an Fassaden und kombinierte Photovoltaik/Solarthermie-Kollektoren erhalten einen Innovationszuschuss. Die eingesetzten PVT-Kollektoren müssen ein Solar Keymark Zertifikat besitzen oder im Bafa-Programm Erneuerbare Energien/Wärmepumpen als zugelassenes System mit Wärmequelle PVT-Kollektor mit Solar zugelassen sein (siehe www.bafa.de). Die Förderhöhe beträgt 150€/Kilowatt peak. Die maximale Förderung beträgt 1.500 €, die Mindestförderung 200 €. Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagern beim Umweltamt spätestens 6 Monate nach Installation der Anlage eingereicht werden: - Kopie der Installationsrechnung der PV-Anlage - Nachweis des Solar Keymark Zertifikats bzw. der bafa-Zulassung
4.6.3 Balkonmodule
Mit Balkonmodulen können auch Mieter oder Kleingärtner die dezentrale erneuerbare Energieproduktion unterstützen, denen kein eigenes Dach zurNutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht. Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Anforderungen ein (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ ). Für den Anschluss des Moduls ist ein Wieland-Stecker zu verwenden. Es wird ein pauschaler Zuschuss zu den Anschlusskosten in Höhe von 200 € gewährt. Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagern beim Umweltamt spätestens 6 Monate nach Installation der Anlage eingereicht werden: - Kopie der Rechnung des Balkonmoduls - Kopie der Handwerkerrechnung für den Anschluss des Moduls
4.6.4 Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen
Um die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen mit Stromspeichern zu erhöhen, werden Batteriespeichersysteme bei der erstmaligen Errichtung von PV-Anlagen gefördert. Die Förderung wird nur bis zu der Höhe gewährt, bei der das Verhältnis von Photovoltaikanlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1 : 1,2 beträgt. Pro Kilowattstunde des Batteriespeichers sind somit mindestens 1,2 Kilowatt peak der neu errichteten Anlage notwendig. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität ist nicht förderfähig. Die Förderung des Batteriespeichers beträgt 150 €/ Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität der Batterie. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 €. Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen beim Umweltamt spätestens 6 Monate nach Installation der Anlage eingereicht werden: - Kopie der Rechnung über die Installation des PV-Stromspeichers (aus dem Nachweis müssen das Einbaudatum sowie die Art der eingebauten Batterie hervorgehen).
4.6.5 Steuerberatung Photovoltaik
Gefördert wird die erste Steuererklärung nach der Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Form von Beratung durch eine/s zugelassenen Steuerberaterin/ers. Die Förderung beträgt pauschal 200 € pro neu zugelassener PV-Anlage bzw. 1.500 € für Wohneigentümergemeinschaften pro Anlage, wobei eine Beratung des Verwalters oder des Beirats mit eingeschlossen sein soll.
Der bisherige Absatz 4.6 „Weitere Maßnahmen“ wird zu 4.7“
(Behandelt im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 07.11.2019 - die Überarbeitung des Förderprogramms wird durch die Verwaltung vorgenommen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt; da die Mittel des laufenden Energiesparförderprogramms bei weitem nicht ausgeschöpft werden, soll die PV-Förderung aus dem bestehenden Haushaltsansatz von € 40.000 bezahlt werden)
Angenommen (gegen 4 Stimmen der CSU) am 06.10.2020 (leider hat die Vorbereitung durch die Verwaltung so lange gedauert) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, wobei die Förderung der Steuerberatung mehrheitlich nicht befürwortet wurde und damit rausgefallen ist. Die Förderung gilt ab 01.01.2021.
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