Haushalt 2023 - Geschäftsstraßenmanagement (01.08.2022)

Im Rahmen der VU Lochhauser Straße ist deutlich geworden, dass die Gestaltung und damit die Anmutung der gesamten Straße unter vielfältigen Gesichtspunkten deutlichen Qualitätsdefizite aufweist. Sowohl dem öffentlichen Raum als auch dem Auftritt der privaten Fassaden und Vorbereiche sowie Freiraumgestaltungen fehlt es an einem entsprechenden Auftritt, der die Aufenthaltsqualität in der Straße verbessert und damit verbunden, die Aufenthaltsdauer verlängert.
Auf Basis des Gestaltungskonzepts (Herstellung durch das Büro Dr. Vossen) für das Sanierungsgebiet Lochhauser Straße sowie dem informellen Gespräch (Beteiligte: Frau Schmeiser, Herr Dr. Vossen, Jean-Marie Leone und Hans Knürr) am 28.07.2022 ist deutlich geworden, dass ein externes Geschäftsstraßenmanagement zur Umsetzung der Maßnahmen notwendig ist, da erfahrungsgemäß der Ansporn, Maßnahmen zu ergreifen, ohne Beihilfe von Extern, mitunter nicht funktioniert.
Das Gestaltungskonzept, im Sinne eines Leitfadens von rechtlichen Richtlinien und einer Infobroschüre, beinhaltet alle wesentlichen Gestaltungskriterien für die Lochhauser Straße. Es verfügt über anschaulich aufgebaute kurze erläuternde Texte mit Grafiken, Karten und Fotos mit positiv- und negativen Beispielen, welche das Konzept aussagestark verdeutlichen.
Das Gestaltungsmanual soll in der weiteren Entwicklung als Beratungsgrundlage für Investitionsinteressierte fungieren.
Es werden darüber hinaus Richtlinien für die Förderfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Fördervoraussetzungen und über die Antragstellung sowie Maßnahmenabwicklung erstellt.
Das Gestaltungskonzept ist die Basis für das Geschäftsstraßenmanagement!
Das Geschäftsstraßenmanagement ist zuständig für die Umsetzung des Gestaltungskonzepts bzw. des beauftragten Maßnahmenkatalogs aus den VU – Lochhauser Straße. Damit verbunden ist die aktive Betreuung (Kontakte knüpfen, überzeugen und pflegen) aller Akteure sowie die ständige Begleitung bei der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen inkl. der Organisation der Förderungen.
In Anbetracht dessen, dass derzeit das Programm „Innenstadt beleben“ zur Städtebauförderung läuft und mit einem Verhältnis 80:20 gefördert wird, ist somit Eile geboten, um die Kosten für die Immobilieneigentümer, Einzelhändler, Dienstleister und der Stadt möglichst niedrig zu halten. Des Weiteren gibt es alternative Förderprogramme, die an entsprechender Stelle beantragt werden können, wenn vorher genanntes Programm ausläuft.
Das Verhältnis der Förderung für ein Geschäftsstraßenmanagement ist lt. Angabe (Städtebauförderung: Stadt = 60 : 40) und kann bis zu 6 Jahren beantragt werden. Langfristiges Ziel ist die Integration in die Verwaltung (z.B. durch Mehrstunden in der Wirtschaftsförderung).
Es halten sich die Gesamtkosten für das Projekt in einem überschaubaren Rahmen und sollte unterstützt werden.

(Ergebnis: Bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurden Mittel für das Geschäftsstraßenmanagement befürwortet)



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