Zusätzliche Fahrradständer am S-Bahnhof/Südseite (04.01.2016)

Daher ist der Aufbau von weiteren Fahrradständern erforderlich, um dem erklärten Ziel des Puchheimer Stadtrats, die Nutzung des Fahrrads in Puchhem bevorzugt zu fördern (siehe Ergebnis der Stadtratsklausur) wieder ein Stück näher zu kommen.

Die neuen Fahrradständer sollen bevorzugt im vorderen Bereich des Bahnsteigs (also westlich des Bahnhofsgebäudes) entstehen, da hier die Akzeptanz auf Gurnd der kürzesten Wege eindeutig am größten ist. Da seit Mai 2015 grundsätzlich geklärt ist, dass nur ein dreigleisiger Ausbau der S4-West kommt und für die Barrierefreiheit eine zusätzliche Unterführung etwa bei der der Mitte der vorhandenen Bahnsteige gebaut werden wird, können zusätzliche Fahrradständer so geplant werden, dass sie mit den Ausbauplänen nicht kollidieren.

Der Verwaltung sind aktuell die richtigen Ansprechpartner bei DB, MVV und Regierung von Oberbayern sowie ihre Arbeitsweise bekannt, so dass gute Voraussetzungen für eine zügige Planung vorliegen.

Der Freistaat Bayern fördert Fahrradabstellanlagen in Verbindung mit dem ÖPNV im Rahemn des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten wird dabei anhand von Höchstsätzen je errichteten Fahrradabstellplatz ermittelt. Ab 1. Januar 201q6 können folgende maximale zuwendungsfähige Kosten je Stellplatz berücksichtigt werden: 300 Euro für nicht überdachte Fahrradabstellanlagen, 750 Euro für überdachte Stellplätze sowie für abschließbare Fahrradboxen, 1200 Euro bei Fahrradparkhäusern und 1300 Euro bei Fahrradstationen.

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