Eine Milliarde aus Erbschaftssteuer (Erbfall Thiele, April 2025) für die Kommunen (16.07.2025)

Die Stadt Puchheim setzt sich beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bei der Bayerischen Staatskanzlei sowie über den Bayerischen Städtetag dafür ein, dass 1 Milliarde Euro aus der im April 2025 vereinnahmten Erbschaftssteuer in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro noch im Jahr 2025 an die Kommunen im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl ausgereicht wird.

 

Im April 2025 hat der Freistaat Bayern aus dem Erbfall Thiele (u.a. Anteile an Fa. Knorr-Bremse AG und  Fa. Vossloh AG sowie private Vermögenswerte) eine Erbschaftssteuer in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro erhalten. Das vererbte Vermögen war auf 15-17 Milliarden Euro geschätzt worden. An diesem Geldsegen müssen die Kommunen in Bayern unbürokratisch teilhaben.

Vor kurzem musste auch im vergleichsweise reichen Puchheim eine Haushaltssperre erlassen werden, weil im Jahr 2025 voraussichtlich rund 4 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen werden als geplant. Dabei geben wir gerade für die soziale Infrastruktur wie Schwimmbad, Erweiterung und Sanierung der Laurenzer Schule, Komplettsanierung der Mittelschule, Kinderhaus an der Mitterlängstraße usw. viele Millionen aus. Andere Kommunen sind im Gegensatz zu Puchheim verschuldet und leiden auch unter geringeren Steuereinnahmen. 

Daher muss aus dem unerwarteten Geldsegen auch ein Teil an die Kommunen fließen. Bezogen auf Puchheim würde dies eine Sonderzahlung von 1,5-1,6 Millionen Euro entsprechen und wenigstens einen Teil der weggebrochenen Gewerbesteuereinnahmen kompensieren.

Dieser Initiativ-Antrag wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 16. Juli 2025 behandelt und einstimmig angenommen.

Radverkehrsförderung in Puchheim: Erhebung des Radverkehrsanteils im Jahr 2025 (27.05.2025)

Die Stadt Puchheim führt im Jahr 2025 eine Erhebung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr in Puchheim durch. Die Erhebung muss einen fundierten Vergleich mit der entsprechenden Zahl aus dem Jahr 2015 ermöglichen.

Begründung:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 einstimmig einen zukunftsweisenden Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in Puchheim gefasst. Darin wird u.a. ausgeführt:

„Der Radverkehr in Puchheim wird als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität im besonderen Maße gefördert. Ziel ist eine Anhebung des Radverkehrsanteils von ca. 15% im Jahr 2015 auf 22% bis zum Jahr 2025.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung auf Grundlage der vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Information, Kommunikation, Service) zu planen, ggf. einem geeigneten Gremium zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.…“

Seit diesem Beschluss sind verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs durchgeführt worden wie z.B. Einrichtung von Fahrradstraßen, Teilnahme am jährlichen Stadtradeln mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit, Planungen für bessere und mehr Fahrradständer am Bahnhof, Neufassung der Fahrradstellplatzsatzung etc.

Um das angestrebte Ziel eines Radverkehrsanteils von 22% im Jahr 2025 überprüfen zu können, ist nun eine entsprechende Erhebung noch in diesem Jahr erforderlich. Diese Erhebung muss qualitativ geeignet sein, den Anteil am Gesamtverkehr fundiert festzustellen. Es wird vorgeschlagen, dafür das Büro einzubeziehen, das das Verkehrskonzept auch auf Basis von konkreten Zählungen vor einigen Jahren erarbeitet hat.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 08.07.2025 einstimmig angenommen. Allerdings soll die Erhebung erst im Frühjahr 2026 stattfinden, da am Tag der Sitzung eine Haushaltssperre verhängt worden ist und daher eine Finanzierung im Jahr 2025 nicht möglich ist.