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Der Gemeinderat beschließt in der Lochauser Straße ab Ecke Bäumlstraße bis zum Bahnhof Puchheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Km/h einzuführen. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist von der kommunalen Verkehrsüberwachung regelmäßig zu kontrollieren.