Ergänzung des städtischen Energiesparförderprogramms um ein "Photovoltaik-Paket" (04.10.2019)

Das städtische Energiesparförderprogramm wird um Förderkomponenten für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern gemäß den in der Begründung genannten Details erweitert. Die Förderung ist auf zwei Jahre zu beschränken. Im Haushalt 2020 und 2021 sind jeweils zusätzlich € 40.000 einzustellen.

Ergänzungsvorschlag zum existierenden Förderprogramm vom 27.01.2011 und Begründung: Das größte Potential für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Puchheim liegt in der Photovoltaik. Eine große Zahl von geeigneten Dach- und Fassadenflächen, aber auch von Balkonen steht für einen weiteren Ausbau zur Verfügung. Die PV-Kampagne von ZIEL 21 im Jahr 2019 hat ein großes Interesse bei Hausbesitzern gezeigt, eine große Zahl von Erstberatungen wurde durchgeführt. Um das große Potential für PV in Puchheim rascher zu realisieren, soll in den nächsten zwei Jahren das städtische Energieförderprogramm um ein PV-Paket mit folgenden Komponenten ergänzt werden:    Mehr »

Machbarkeitsstudie für die Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof-Nord mit multimodalem Parkhaus (23.09.2019)

Die Stadt Puchheim beauftragt eine Machbarkeitsstudie für eine Umgestaltung des Bahnhofsbereichs Nord als Mobilitätsdrehscheibe. Als zentrales neues Element soll ein "Parkhaus" mit zwei Ebenen auf der Fläche des Park+Ride-Platzes geplant werden, das die Elemente Parken für Fahrräder, Parken für Autos, Lärmschutz und eine über das Dach geführte Trasse eines Radschnellwegs umfasst, planerisch untersucht werden. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsoptionen für dieses Projekt ermittelt werden. Die erforderlichen Mittel für die Machbarkeitsstudie sind in den Haushaltsplan 2020 einzustellen.

Begründung:   Mehr »

Kommunaler Klimacheck für Puchheim - 23.09.2019

Künftige Sachvorträge und Beschlussvorlagen im Stadtrat sowie in seinen Ausschüssen enthalten eine Abschätzung ihrer Auswirkungen auf den Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Diese wird in die Übersicht der Beschlussvorschläge analog zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen von Beschlüssen aufgenommen.

Im Mitteilungsblatt der Stadt Puchheim und auf der Website puchheim.de wird regelmäßig über die Fortschritte im Bereich des kommunalen Klimaschutzes berichtet

Begründung:   Mehr »

Straßenbegleitgrün als Blühflächen gestalten

"Das Straßenbegleitgrün - insbesondere befestigte Grüninseln und Rondelle in Kreisverkehren - werden innerhalb der nächsten drei Jahre Zug um Zug in dauerhaft angelegte Blühinseln unter Verwendung von einheimischem und standortgerechtem Saat- und Pflanzgut umgewandelt. Bei Neuanlagen von Grüninseln wird diese Gestaltungsform sofort umgesetzt." (24.03.2019)

Begründung:

Die bisher übliche Gestaltung der Grüninseln setzt fast überall auf immergrüne Pflanzen. Zur Förderung der Artenvielfalt sollen künftig alle Grüninseln und Rondelle als Blühinseln gestaltet werden.   Mehr »

Information über die anstehende Änderung/Neufassung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets an den Gewässern Starzelbach, Gröbenbach und Ascherbach (28.01.2019)

"- Der Stadtrat wird in der nächsten Sitzung über die anstehende Änderung/Neufassung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Starzelbach, Gröbenbach und Ascherbach informiert

- Zeitnah zur Information des Stadtrates sind die Bürgerinnen und Bürger Puchheims über die anstehende Änderung/Neufassung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Starzelbach, Gröbenbach und Ascherbach zu informieren

- Die Bauverwaltung setzt Bewerberinnen/Bewerber und deren Planer in den Fällen, in denen die Möglichkeit besteht, dass die Änderung/Neufassung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgeb ietes an den Gewässern Starzelbach, Ascherbach und Gröbenbach für das jeweilige Bauvorhaben von Relevanz ist, von der anstehenden Änderung/Neufassung in Kenntnis

- Die Stadt setzt sich bei den zuständigen Behörden, also beim Wasserwirtschaftsamt München und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, dafür ein, dass die Änderung/Neufassung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Starzelbach, Gröbenbach und Ascherbach zügig vorgenommen wird. Ggf. sollte auch von der Möglichkeit der Teilaufhebung der vorläufigen Sicherung für Gebiete, für die feststeht, dass sie doch nicht vom Bemessungshochwasser betroffen sind, Gebrauch gemacht werden.

 

Begründung:

Mit Bekanntmachung vom 11. Janaur 2016 hat das LRA Fürstenfeldbruck die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Starzelbach, Gröbenbach und Ascherbach vorgenommen. Grundlage waren Untersuchungen, Berechnungen und die entsprechende Kartierung, erarbeitet/erstellt durch das Wasseriwrtschaftsamt München in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen. Bemessungsgrundlage ist ein sog. 100-jähriges Hochwasser.

Die vorläufige Sicherung wie die nachfolgende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich zu begrüßen, geht es doch um das Erfüllen wichtiger Gemeinwohlaufgaben, beginnend mit dem Schutz von menschlichem Leben und menschlicher Gesundheit. Die o.g. genannte konkrete vorläufige Sicherung ist jedoch, so hat sich mittlerweile herausgestellt, in großen Teilen, heißt bezogen auf großflächige Gebiete, fehlerhaft. Ursächlich sind vor allem Fehler bei der Untersuchung und Berechnung von Abflussmengen und Wasserspiegellagen, was wiederum wohl daran liegt, dass die terrestrische Vermessung zu wenig fein und auch zu lückenhaft war.

Die Aktualisierung des vom Bemessungshochwasser betroffenen Überschwemmungsgebietes wird jetzt im Rahmen des im Auftrag von Alling, Eichenau, Gröbenzell, Olching und Puchheim zu erstellenden "Integralen Hochwasserschutzkonzept Starzelbach, Ascherbach und Gröbenbach" durchgeführt.

Da eine geänderte Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gravierende Folgen für die Planung von Bauvorhaben hat, sollen diese frühzeitig auf die anstehende Neufestsetzung hingewiesen werden.   Mehr »